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Eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) ist eine aus mehreren Teilen bestehende Untersuchung einer Person um ihre (Fahr-) Eignung bzw. Tauglichkeit zu überprüfen.

Sie wird angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung einer Person bestehen. Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und die Verpflichtung des Staates vor Gefahren für insbesondere Leib und Leben von anderen Personen zu schützen gebietet es, hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Fahrzeugführer zu stellen.

Da weder die Fahrerlaubnisbehörden (Führerscheinstellen) noch die Gerichte über einen ausreichenden Sachverstand im Hinblick auf die Prüfung der Fahreignung eines aufgefallenen Verkehrsteilnehmers verfügen, also nicht die notwendigen medizinischen und psychologischen Kenntnisse haben, sieht das deutsche Fahrerlaubnisrecht die „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“ als unverzichtbares und sinnvolles Hilfsmittel zur Entscheidungsvorbereitung behördlicher Entscheidungen – also der Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörden – vor.

Die behördlichen Entscheidungen können sein, ob eine Fahrerlaubnis wegen z.B. “Auffälligkeiten in der Jugend” bei einer erstmaligen Beantragung des Führerscheins erteilt wird, ob die Fahrerlaubnis “wieder” erteilt wird, wenn man schon einmal eine Fahrerlaubnis hatte oder ob z.B. einem Fahrerlaubnisinhaber aufgegeben wird eine MPU zu machen, weil die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Eignung hat und im Falle einer negativen MPU dann die Fahrerlaubnis entziehen wird.

Es müssen sich in Deutschland jährlich viele Tausend Menschen einer “Medizinisch-Psychologischen Untersuchung” unterziehen, da sie durch Drogen- und/oder Alkoholdelikte, erhöhte Aggressivität im Straßenverkehr und/oder wegen Verkehrs- oder Strafdelikten auffällig geworden waren.

Das SBZM hilft Ihnen gerne. Eine frühzeitige MPU-Beratung und eine sich dann anschließende fachlich fundierte MPU-Vorbereitung führen zum Erfolg.

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